Hessus an Camerarius, 15XX bm

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Werksigle OCEp 0057
Zitation Hessus an Camerarius, 15XX bm, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (17.04.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0057
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, De Helio Eobano Hesso, 1553
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. H1r/v
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Helius Eobanus Hessus
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.
Unscharfes Datum Beginn 1527
Unscharfes Datum Ende 1528
Sprache Latein
Entstehungsort Nürnberg
Zielort Nürnberg
Gedicht? nein
Incipit Instar libelli mihi est tuum epistolium
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Einladung
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen [[Notizen::VG, 17.11.22: Erwähnung von Opsopoeus und Theokrit, daher auf die Nürnberger Zeit (1526-1533) zu datieren. Auch Homer ist erwähnt: zu diesem fertigte H. ebenfalls eine Übers. an.

Umbenennen in "Hessus an Camerarius, 1527-1528"? VG (Diskussion) 12:05, 17. Apr. 2023 (CEST) TW bezieht den Brief auf den Streit von 1526 (über den siebenhebigen Hexameter). Aber das kann ich noch nicht erkennen: "Vielleicht ist der Brief auf die erste Hälfte des August 1526 zu datieren, da der Konflikt des Obsopoeus mit Melanchthon noch keine Erwähnung findet. Vgl. den Konfliktbeginn: MBW 488 u. 489."]]

Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH; Benutzer:VG
Gegengelesen von
Datumsstempel 17.04.2023
Werksigle OCEp 0057
Zitation Hessus an Camerarius, 15XX bm, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (17.04.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0057
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, De Helio Eobano Hesso, 1553
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. H1r/v
Fremdbrief? nein
Absender Helius Eobanus Hessus
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.
Unscharfes Datum Beginn 1527
Unscharfes Datum Ende 1528
Sprache Latein
Entstehungsort Nürnberg
Zielort Nürnberg
Gedicht? nein
Incipit Instar libelli mihi est tuum epistolium
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Einladung
Datumsstempel 17.04.2023


Entstehungs- und Zielort erschlossen

Hinweise zur Datierung

Zur Zeit des Briefes scheint Opsopoeus noch in Nürnberg gewesen zu sein. Seine Homerübersetzung erfolgte 1527. Da er 1528 Rektor in Ansbach wurde, ist der Brief wahrscheinlich 1527 oder 1528 entstanden.

Regest

Dank für Camerarius’ Brief. Er werde Hessus dazu anspornen, sein neulich begonnenes Unterfangen weiter zu verfolgen. Aber Camerarius solle nicht glauben, dass er damit schon gleichsam seine Pflicht bei der Beurteilung von Hessus‘ Studien erfüllt habe. Denn auch wenn Camerarius nun anderweitigen Verpflichtungen nachkommen müsse, [unklar:] werde sich Hessus trotzdem üben, wenn auch nicht ganz zur Unzeit, (ironisch:) damit Camerarius erkenne, dass er einen Fehler gemacht habe, als er sich einen solchen Freund (wie Hessus) ausgesucht habe. Aber davon ein anderes Mal. Wozu sollte er auch mehr schreiben. Camerarius kenne ihn doch in- und auswendig.

Damit Camerarius heute Abend nicht untätig sei, schicke Hessus ihm (die Briefe) eines zweitägigen Streits zwischen ihm und (Vinzenz) Opsopoeus wegen Homer (s. Anm. 1). Es sei aber ein freundlicher Streit gewesen und man könne über ihn lachen. Warum aber sage Hessus „wegen Homer“? Hessus schicke [anbei] den Brief, den er selbst zuerst (an Oposopoeus) geschrieben habe - er habe nämlich, was er sonst nicht tue, eine Abschrift behalten (s. Anm. 2) -, sowie die von Opsopoeus verfasste Antwort und den kurzen Brief, den er selbst bald zurückschicken wolle. Unklar: Hessus wolle ihn nicht zu sehr provozieren, aber er er werde ihn leicht besänftigen können. Was er zu Camerarius sage, sage er (gleichsam) zu sich selbst, und deswegen habe er (in seinem Brief an Opsopoeus?) geschrieben, dass niemand außer ihm wisse, was er geschrieben hatte, und das was damals (wahr) war, sei auch nun noch auch wahr. Er könne es nicht ertragen, dass Camerarius nicht wisse, was er getan habe, zumal er doch zu Camerarius geschrieben hatte, dass er ihn vorher um Rat fragen wolle, wenn es möglich sei. Für Camerarius’ unsterbliche Dienste gegenüber Hessus erhalte er nun (anbei) einen Bericht, den Hessus am Vortag verfasst hatte. Camerarius könne den Bericht einstweilen an diesem Abend wie einen Hofnarr verwenden. Einladung für den kommenden Tag.

Es habe an den Umständen gelegen, dass Hessus den Brief, den er noch schicken müsse, noch nicht geschickt habe, weil er keinen Burschen (zum Überbringen des Briefes) hatte, damit Camerarius ihn vorher lesen konnte. Doch genug davon. Wegen Theokrit habe Hessus schon an Camerarius geschrieben. Camerarius möge für Hessus beten, denn Hessus sei ziemlich zuversichtlich gewesen, und je weiter er mit seinem Studium fortschreite, desto mehr wage er.

Camerarius solle den versiegelten Brief öffnen. Lebewohl.

(Manuel Huth)

Anmerkungen

Literatur und weiterführende Links