Grynäus an Camerarius, 1536-1538

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Grynäus an Camerarius, 31.07.15XX31 Juli 1535 JL
Camerarius an Grynäus, 05.06.15355 Juni 1535 JL
Grynäus an Camerarius, 31.05.153531 Mai 1535 JL
 Briefdatum
Grynäus an Camerarius, 1536-15381 August 1535 JL
 Briefdatum
Grynäus an Camerarius, 10./11.15361536 JL
Grynäus an Camerarius, 06.01.15366 Januar 1536 JL
Grynäus an Camerarius, 05.04.1537(?)5 April 1536 JL
Werksigle OCEp 0278
Zitation Grynäus an Camerarius, 1536-1538, bearbeitet von Ulrich Schlegelmilch und Manuel Huth (23.01.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0278
Besitzende Institution München, BSB
Signatur, Blatt/Seite Clm 10357, Nr. 49
Ausreifungsgrad Original
Erstdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1561
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. L4v-L5r
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Simon Grynäus
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum ermitteltes Datum (im Druck o.D.); s. Hinweise zur Datierung
Unscharfes Datum Beginn 1535-08-01
Unscharfes Datum Ende 1538
Sprache Latein
Entstehungsort Basel
Zielort Tübingen
Gedicht? nein
Incipit Dolet mihi vehementer accidisse ea de quibus scribit D. Amantius
Link zur Handschrift http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00103462-7
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Briefe/Parallelüberlieferung; Biographisches (Wappen); Werkgenese; Büchersendung; Briefe/Redaktionelle Überarbeitung; Biographisches (Buchbesitz)
Handschrift gesehen
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen [[Notizen::Lässt sich genauer datieren, Abgleich mit Scheible 1989 nachholen und Seitenzahl nachtragen

TW dazu: "Datierung auf 12.1535-1.1536: im vorliegenden Brief erbittet Grynäus von Camerarius die Zusendung der Theonhandschrift. Im Brief Grynäus an Camerarius, 10./11.1536 liegt Grynäus diese Handschrift bereits vor. Also muss der vorliegende Brief vor Grynäus an Camerarius, 10./11.1536 geschrieben worden sein. Vgl. auch Scheible 1989, S. 152 wo der vorliegende Brief mit dem Jahr 1536 datiert wird. Im nur handschriftlich überlieferten Brief clm 10357, Nr. 39 bedankt sich Grynäus für die Zusendung des Theon-Kodexes. Scheible 1989, S. 152f. datiert den Brief auch mit 1536. Im nur handschriftlich überlieferten Brief clm 10357, Nr. 53 gehr Grynäus vom Druck des Ptolemäus im Winter aus; außerdem denkt Grynäus über den Druck des Buches nach. Dieser Brief wird von Scheible 1989, S. 1552 auf Herbst 1536 datiert. Im schon aufgeführten Brief Grynäus an Camerarius, 10./11.1536 ist bereits der Anfang des Ptolemäus gedruckt. Auf vorliegenden Brief folgen also bis zum Spätherbst 1536 noch mindestens drei Briefe des Grynäus an Camerarius, so dass der vorliegende Brief nach den bis hierher vorgenommenen Darlegungen auf Anfang 1536 datiert werden könnte. Zu: "Das, worüber (Bartholomäus) Amantius schrieb, tue Grynäus leid. Aber da sich Camerarius über nichts beklage und offensichtlich keine Angst habe, sei Grynäus gelassen, auch wenn er diese Standhaftigkeit an Camerarius gar nicht kenne. Er könne zurzeit nicht bei Camerarius sein, ohne dass es zum Schaden des Staates und seinem eigenen wäre. Er müsse dies nicht weiter ausführen. Er bitte um Verständnis und vertraue darauf, dass sich seine Situation bald bessern werde. Erneute Entschuldigung dafür, dass er ihn nicht besuchen könne. Erneute Bitte um das Verständnis." Diese Zeilen sind eine Reaktion auf Camerarius an Amantius, 09.09.1535. In diesem Briefgedicht hat Camerarius Amantius um Hilfe in seiner Notsituation gebeten. Amantius hat sich daraufhin offensichtlich an Grynäus gewandt. Am Ende des vorliegenden Briefes folgt eine "Bitte um einen erheiternden Brief des Camerarius, in dem er Grynäus von seinen Vögeln (i.e. seinem Wappen) berichtet." Der Antwortbrief des Grynäus ist wohl: Camerarius an Grynäus, nach 03.11.1536, d. h. der Brief muss auch auf den Beginn des Januar 1536 umdatiert werden. Vgl. den Beginn jenes Briefes: "Camerarius habe sich sehr über den heiteren Brief des Grynaeus gefreut. Grynaeus habe sich in seinem Brief nach den (Wappen-)Vögeln des Camerarius erkundigt." Diesem Brief ist das Gedicht über die Vögel beigegeben. Für diese Umdatierung spricht des Weiteren: 1. der Passus: "Es heiße, Grynäus habe versprochen, zurückzukehren, was von einigen mit sarkastischen Äußerungen bedacht werde (?; grammatisch unklar; s. Anm.). Camerarius werde ihn so gut er es könne, verteidigen." Vgl. die Anmerkung zu diesem Passus. 2. die Sätze: "Hier (in Tübingen) sei alles soweit alles in Ordnung ..." [ein a l l e s streichen] und "Was die Universität betreffe, die Grynäus unvollendet hinterlassen habe, so arbeite man zielstrebig und habe gute Hoffnung." Aus dem zweiten Satz klingt heraus, dass Grynäus noch nicht seit allzu langer Zeit aus Tübingen weggegangen ist. Die Sätze sind eine Antwort auf: "Grynäus wolle etwas über die Situation des Camerarius, über Fortschritte an der Universität (Tübingen), über die Ereignisse und die Hoffnungen des Camerarius hören." 3. Der sicher datierte Brief Grynäus an Camerarius, 06.01.1536 geht in einigen Punkten auf den Brief des Camerarius (Camerarius an Grynäus, nach 03.11.1536) ein: "Grynäus schien sein (letzter) Brief schon beim Schreiben ungewöhnlich heiter, denn Camerarius wisse schon lange, wie traurig das Gemüt des Grynäus (gewöhnlich) sei. Er verdanke diese Veränderung Camerarius' Brief, der ihn durch den Umgang mit den schönen Künsten inspiriert habe und ihn dazu dränge, einige kunstlose (Dichtungs-)Versuche zu vollführen. Camerarius möge seinen Brief bitte gut aufnehmen." Die ausführlichen mythologischen Darlegungen des Cameriarus und das Vogelgedicht haben Grynäus selbst zum Dichten inspiriert. "Vermutlich habe Camerarius dies gemeint, als er schrieb, dass einige Leute bei ihnen (in Tübingen) für Unruhe sorgten." Vgl. dazu den früheren Brief: "Hier (in Tübingen) sei alles soweit alles in Ordnung, nur ein einziger Streit sei entstanden, der allerdings die Menschen (an der Universität) sehr entzweit habe. Seine Freunde hätten bereits begonnen, nachzugeben - aufgrund ihres eigenen Entschlusses, nicht aufgrund eines Urteilsspruches und von Gesetzen. Er hoffe deshalb auf einen annehmbaren Ausgang des Konflikts, falls es nicht zu einer neuen Unruhe kommen sollte." "Dass Camerarius (und die anderen Tübinger) neue Regeln (an der Universität Tübingen) einführten, störe ihn nicht." Vgl. dazu den früheren Brief: "Was die Universität betreffe, die Grynäus unvollendet hinterlassen habe, so arbeite man zielstrebig und habe gute Hoffnung. Schon habe man wie Solon Gesetze erlassen, was eigentlich Grynaeus' Aufgabe gewesen wäre. Das meiste Alte habe man behalten und (bloß) in eine schönere sprachliche Form übertragen." Als Begründung für die Datierung nach dem 03.11.1536 wird Folgendes angeführt: "Die Bemerkung des Camerarius, man habe bereits neue Statuten erlassen, könnte sich auf die am 03.11.1536 erlassene neue Ordnung beziehen, die allerdings bereits im Juni 1536 ausgearbeitet war (Vgl. Hofmann 1982, S. 12)." Dagegen ist zu sagen, vgl. auch Hofmann a. a. O., dass die neue Ordnung bereits beschlossen war und diese lediglich am 3. November 1536 durch Herzog Ulrich in Kraft setzt gesetzt worden ist (vgl. Haller 1927, 338). Vgl. auch, dass bereits am 12. November 1535 die Beratungen über die Statuten begonnen haben, worauf sich hier Camerarius bezogen haben könnte: Rudolf Roth (Hg.): Urkunden zur Geschichte der Universität Tübingen aus den Jahren 1476-1550, Tübingen 1877, S. 171: „Nachdem die neuen Lehrer sich kaum etwas eingelebt, findet man für nöthig der Universität neue Statuten zu schaffen, da die alten in manchen Stücken sich überlebt hatten. Schon ihre Sprache war den Humanisten nicht mehr erträglich. Ihre Redaction ist ohne Zweifel Aufgabe des Camerarius gewesen. Am 12. Nov. 1535 begann die Berathung der einzelnen Artikel, und am 24. Juni 1536 ist man soweit, dass man die Frage aufwirft, quid Rectori cum statuorum publicatione faciendum sit et qualiter res aggrediunda, quo statuta confirmentur. Placuit id negotii ad Principem per dominos Commissarios referri scilicet D. Paulum Phrygionem A. Blarer et Joa. Camerarium. […]“ Allerdings gibt es auch Themen im Grynäus-Brief vom 6. 1. 1536, die nicht in dem Brief des Camerarius stehen. Das könnte man so erklären, dass im Druck des Camerarius-Briefes einiges weggelassen worden ist oder dass Camerarius noch einen zweiten Brief geschrieben hat und Grynäus auf beide Briefe antwortet. Wenn der Brief 03.11.1536 wirklich am 03.11.1536 oder danach geschrieben worden wäre, dann müsste es in dem Brief inhaltliche Berührungen mit dem Brief Grynäus an Camerarius, 10./11.1536 geben. Aber diese Bezüge sind so gut wie nicht vorhanden. Zwei völlig verschiedengeartete Briefe. Im Brief 03.11.1536 wären bestimmte Themen zu erwarten: Theon, Ptolemäus, Melanchthon, Bigot. Das kommt aber alles nicht vor. Deswegen ist der Brief 03.11.1536 nicht nach dem 03.11.1536 geschrieben worden, sondern muss wohl auf den Jahresanfang 1536 datiert werden. Der vorliegende Brief muss gewisse Zeit nach dem 09.09.1535 und vor dem umdatierten Brief 03.11.1536 (jetzt ca. Anfang 1536) und vor dem Brief Grynäus an Camerarius, 06.01.1536 geschrieben worden sein. Da es im Brief 03.11.1536 (jetzt ca. Anfang 1536) heißt: "und die Verse zu schicken, die er neulich während einer schlaflosen Nacht im Bett verfasst und morgens zu Papier gebracht hatte.", lässt sich schließen, dass Camerarius nicht gleich auf den Brief des Grynäus geantwortet hat. Aus dem Satz:"Grynäus wolle etwas über die Situation des Camerarius, über Fortschritte an der Universität (Tübingen), über die Ereignisse und die Hoffnungen des Camerarius hören." kann man entnehmen, dass jetzt schon einige Zeit seit dem Weggang des Grynäus vergangen sein muss. Somit ist der vorliegende Brief des Grynäus vielleicht zu datieren mit Dezember 1535/Januar 1536. Und der Brief Camerarius an Grynäus, nach 03.11.1536 müsste dann mit Anfang Januar 1536 datiert werden. Eine weitere Stütze für die Wahrscheinlichkeit einer Datierung des Briefes (1536-1538) jetzt mit Dezember 1535/Januar 1536 zeigt ein Blick auf die Reihenfolge der Briefe im Druck. Camerarius hat sich um eine chronologische Anordnung bemüht, die aber hin und wieder durchbrochen wird. Der umdatierte Brief würde sich mit dem Datum Dezember 1535/Januar 1536 gut in die Chronologie einordnen. Bl. L2r (26. März 1531) Bl. L2v-L3r (10. Juli 1534) Bl. L3r-L4r (31. Mai 1535)

       Bl. L4r/v (spätestens 1538); jetzt: ca. Mitte 1538

Bl. L4v-L5r (1536-1538); jetzt Dezember 1535/Januar 1536 Bl. L5r-L6r (6. Januar 1536)

       Bl. L6r/v (nach dem 13.05.1531)

Bl. L7r/v (31.07.15XX), jetzt 1536? Bl. L7v-L8v (10./11.1536) Bl. L8v-M1r (05.04.15XX), jetzt 1537? Bl. M1r/v (03.12.1537) Bl. M1v (Ende Januar/Anfang Februar 1541)"]]

Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:US; Benutzer:MH
Gegengelesen von Benutzer:US; Benutzer:VG
Datumsstempel 23.01.2023
Werksigle OCEp 0278
Zitation Grynäus an Camerarius, 1536-1538, bearbeitet von Ulrich Schlegelmilch und Manuel Huth (23.01.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0278
Besitzende Institution München, BSB
Signatur, Blatt/Seite Clm 10357, Nr. 49
Ausreifungsgrad Original
Erstdruck in Camerarius, Epistolae Eobani, 1561
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. L4v-L5r
Fremdbrief? nein
Absender Simon Grynäus
Empfänger Joachim Camerarius I.
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum ermitteltes Datum (im Druck o.D.); s. Hinweise zur Datierung
Unscharfes Datum Beginn 1535-08-01
Unscharfes Datum Ende 1538
Sprache Latein
Entstehungsort Basel
Zielort Tübingen
Gedicht? nein
Incipit Dolet mihi vehementer accidisse ea de quibus scribit D. Amantius
Link zur Handschrift http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00103462-7
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Briefe/Parallelüberlieferung; Biographisches (Wappen); Werkgenese; Büchersendung; Briefe/Redaktionelle Überarbeitung; Biographisches (Buchbesitz)
Datumsstempel 23.01.2023


Zielort mutmaßlich

Regest (basierend auf dem gedruckten Text)

Das, worüber (Bartholomäus) Amantius schrieb (vgl. OCEp 0144?), tue Grynäus leid. Aber da sich Camerarius über nichts beklage und offensichtlich keine Angst habe, sei Grynäus gelassen, auch wenn er diese Standhaftigkeit an Camerarius gar nicht kenne.

Er könne zurzeit nicht bei Camerarius sein, ohne dass es zum Schaden des Staates und seinem eigenen wäre. Er müsse dies nicht weiter ausführen. Er bitte um Verständnis und vertraue darauf, dass sich seine Situation bald bessern werde. Erneute Entschuldigung dafür, dass er ihn nicht besuchen könne. Erneute Bitte um das Verständnis.

Auch jetzt noch bitte er Camerarius darum, ihm möglichst bald den Theon zu schicken. Er habe die μεγάλη σύνταξις in Händen, um sie hier (in Basel) drucken zu lassen (= Ptolemaios, Almagest, 1538). Er sehe nicht, wer außer ihm dafür Sorge tragen könne, dass sie gemeinsam mit der σύνταξις gedruckt werde. Er werde sorgsam mit der Handschrift (exemplar) umgehen.

Grynäus wolle etwas über die Situation des Camerarius, über Fortschritte an der Universität (Tübingen), über die Ereignisse und die Hoffnungen des Camerarius hören.

Lebewohl. Bitte um einen erheiternden Brief des Camerarius, in dem er Grynäus von seinen Vögeln (i.e. seinem Wappen) berichtet.

Camerarius solle die gemeinsamen Freunde (in Tübingen?) grüßen. Erneutes Lebewohl.

(Manuel Huth)

Hinweise zur Datierung

Der Brief wurde nach Gr.'s Weggang aus Tübingen (Mitte 1535), aber wahrscheinlich vor dem Abschluss der Universitätsreformen (Ende 1536) geschrieben. Rädle schlägt die 2. Jahreshälfte 1535 vor. In OCEp 0282 hat Gr. bereits die Theon-Handschrift. Da er hier um diese bittet, ist OCEp 0278 eher geschrieben.

Literatur und weiterführende Links