Camerarius an Unbekannt, 15XX k

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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 Briefdatum
Camerarius an Unbekannt, 15XX a4 Juni 1544 JL
Camerarius an Unbekannt (Fürst), 15XX20 Juli 1529 JL
Camerarius an Unbekannt, 01.11.15261 November 1526 JL
 Briefdatum
Camerarius an Unbekannt, 15XX k1 März 1546 JL
 Briefdatum
Camerarius an Unbekannt, 15XX g1 April 1546 JL
Camerarius an Unbekannt, 15XX j1 April 1547 JL
Camerarius an Unbekannt, 15XX l1553 JL
Werksigle OCEp 0438
Zitation Camerarius an Unbekannt, 15XX k, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (15.05.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0438
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae doctorum, 1568
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. R5V-R8r bzw. R8v
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 410-415
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Unbekannt
Datum
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.
Unscharfes Datum Beginn 1546/03/01
Unscharfes Datum Ende 1568
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Nihil opus est defensione ad me tibi.
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register Briefe/Parallelüberlieferung; Briefe/Wissenschaftlicher Austausch; Etymologie; Geschichtsschreibung
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand unkorrigiert
Notizen [[Notizen::VG (Diskussion) 12:29, 6. Apr. 2023 (CEST) Kyros superior müsste (sprachlich) Kyros I. sein; der Inhalt deutet aber auf Kyros II. (den Großen). Vielleicht geht es auch nur um die Abgrenzung von Kyros dem Jüngeren?]]
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH; Benutzer:VG
Gegengelesen von
Datumsstempel 15.05.2023
Werksigle OCEp 0438
Zitation Camerarius an Unbekannt, 15XX k, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (15.05.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0438
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae doctorum, 1568
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck Bl. R5V-R8r bzw. R8v
Zweitdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1583
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck S. 410-415
Wird erwähnt in
Fremdbrief? nein
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Unbekannt
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.
Unscharfes Datum Beginn 1546/03/01
Unscharfes Datum Ende 1568
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Nihil opus est defensione ad me tibi.
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Register Briefe/Parallelüberlieferung; Briefe/Wissenschaftlicher Austausch; Etymologie; Geschichtsschreibung
Datumsstempel 15.05.2023


Adressiert an einen Freund. Im Anhang befinden sich ein griech. Gedicht Versus Zetzae (Verse 1-14 der "Versus iambici" des Tzetzes) und C.' lateinische Übersetzung.

Regest

N. müsse sich nicht entschuldigen: aber C. habe seine Anklage nicht erwartet, denn er hasse niemanden, zumindest nicht so sehr, dass er ihm Böses wünsche. Er liebe alle Menschen und wenn seine Rede etwas schroffer ausgefallen sei, dann nicht aus Böswilligkeit. Ausführungen über Richtig und Falsch, Gut und Böse etc. Es gebe einige Verleumdungen zu widerlegen um der Wahrheit willen. Allgemeine Zeitenklage.

C. habe N. kürzlich seine Erwiderungen auf N.s Vorschläge geschickt. Jetzt schreibe er über Johannes Tzetzes: Sicher sei die gesuchte Form und Aussprache barbarisch verderbt worden. Tzetzes tue das auch bei anderen Namen wie Paulitzes. Die etymologische Herkunft sei nicht ganz klar: Möglicherweise spiele es auf den hebräischen Namen Seth an, denn er führe sich auf syrische Abstammung zurück. Über die von ihm verwendeten Politischen Verse sei C. aber der Auffassung, dass dieses Versmaß damals sehr beliebt und volkstümlich gewesen sei. Die Verse seien siebenhebig ohne Beachtung der Quantitäten (sine observatione temporum, et procedente pronuntiatione κατ’ἄρσιν καὶ θέσιν ἀμέτρως). Was jener schreibe, sei aber wegen der Vielfalt sei keineswegs zu verachten mangels geeigneter alter Bücher. Freilich sei auch vieles Wertloses enthalten und er habe einiges leichtfertig oder falsch aus dem Gedächtnis niedergeschrieben. Ob ihn aber das Gedächtnis getäuscht habe oder ob er selbst die Erzählungen anderer verändert habe, oder ob er Dinge erdacht habe, die nirgendwo überliefert seien: Darüber möge jeder denken, was er wolle. Denn es bestehe kein Zweifel, dass er damals eine große Menge alter Bücher besessen habe. Freilich hätten nach seiner Aussage die Buchsammler ihm einen Mangel daran vorgeworfen, und er habe sich seines umfassenden Gedächtnisses gerühmt. Aber dass er nicht einmal die Mühe des Verfassens gelehrter Verse nach Musenart auf sich habe nehmen wollen, bekennt er offen, indem er in einigen Versen den Grund darlegt: Die Miss- und Verachtung der schönen Wissenschaften und Künste zu seiner Zeit. Sie würden auch aktuell die Studien einiger Leute behindern, den Fleiß bremsen und den Geist bei der Verrichtung notwendiger Tätigkeiten schwächen. So werde der Ruf der Bildung verdorben und sie bekomme den Anschein, dass sich auch Ungebildete darin hervortun könnten.

Ein C. bekannter Rechtsgelehrter (dessen Name nichts zur Sache tue; s. Anm.) habe Latein gesprochen, damit die Meinung anderer Rechtsgelehrter über ihn besser sei, allerdings sei sein Latein so schlecht gewesen, dass er die Eleganz der von ihm zitierten Bücher verdorben habe. Was aber gebe es zum Arzt Galenus zu sagen? Dieser habe Solözismen (falsche Verbindungen der Wörter) gleichsam empfohlen, obwohl er selbst gelehrt gewesen sei; jedoch habe er der Vernachlässigung der Bildung nicht zu wenig gefrönt. Warum solle sich C. über die Nichtsnutzigkeit von Urteilen beschweren oder schweigen? Werde bei solchen Leuten etwas das, was gut geschrieben und sorgfältig ausgearbeitet worden sei, für gut befunden und Leichtfertiges und Wertloses abgelehnt? Aber genug davon, bzw. das sei schon zuviel. C. wisse aber, dass N. die erwähnten Verse haben wolle, und sende sie anbei. Weitere Zeitenklage.

Zu den von N. erwähnten Grabräubern: Man werde leicht verstehen, dass es sie dort gegeben habe, wo man ganze Leichname beerdigt habe. Denn was nütze es, Urnen mit Knochen und Asche zu stehlen? Jene seien nämlich nicht aus Gold gewesen, wie der goldene Aschekrug der Thetis bei Homer. Nach Sitte jener Zeit hätte man alles Wertvolle zusammen mit den Leichen verbrannt. So seien einst große Schätze mit begraben worden. Jene Grabräuber hätten ohne Zweifel danach gespürt: So beschreibe Josephus ("Antiquitates Iudaici" XVI, Prol. 30-31), dass Herodes nach dem Grab Davids gegraben habe – freilich habe er aufgrund seiner Herrschaft die Macht dazu besessen, was andernfalls ein Kapitalverbrechen gewesen wäre. Auch Arrian ("Alex. Anabas." VI,29) berichte vom (durch Alexander) ausgegrabenen Grab Kyros (II.).

Tzetzes (Chilias 3, Historia 115) berichte ferner über Grabräuber zur Zeit des Michael, des Sohnes des Theophilos (Byzantinischer Kaiser 829-842): Der König Nikomedes (I.) von Bithynien habe seine Frau (Ditizele) in Nikomedia bestatten lassen. Beim Spiel hätte ein Hund des Königs ihr die rechte Schulter abgebissen, als sie ihren Mann umarmte. Der Hund habe sie, als Fremde aus Phrygien, nicht gekannt. Sie sei daran gestorben und der König habe ihr ein Grabmal aus vergoldetem Stein gesetzt. Bis zur erwähnten Zeit sei es unangetastet geblieben. Der Leichnam aber sei mit einem vergoldeten Gewand bekleidet gewesen: mit einem Goldgewicht von 113 Pfund (s. Anm.). Auch in der aktuellen Zeit erzähle man sich, in Rom sei ein Frauenleichnam gefunden worden mit großen Schätzen. Jener, über den N. schreibe, sollte also nicht die Diebe als dumm darstellen, weil sie sich für nichts in große Gefahr begäben. Ihm seien wohl eher die armseligen Begräbnisse der Gegenwart vor Augen gewesen. Ein solches wegen eines einzigen Gewandes zu verletzen sei tatsächlich dumm. Das seien die Antworten auf N.s Fragen. Lebewohl, Aufruf zur Erhaltung der Freundschaft.

(Vinzenz Gottlieb)

Anmerkungen

Der Adressat ist nicht zu ermitteln. Es handelt sich aber um einen wissenschaftlich Interessierten, der anscheinend auch des Griechischen mächtig war.

  • Laut Tzetzes sollen die Angaben der Historie von Arrian stammen.
  • Dem Brieftext folgen die Verse 1-14 der Versus iambici des Tzetzes.
  • "Ein C. bekannter Rechtsgelehrter": In der Edition von 1583 ist jeder Hinweis auf den Beruf getilgt. Ansonsten weichen die Editionen nur in orthographischen Details voneinander ab.
  • Goldgewicht: Das Wort libra bezeichnet römische Pfund. Demnach beliefe sich das Gesamtgewicht auf ca. 37 kg. Es ist jedoch nicht sicher, ob Tzetzes diese Maßeinheit genutzt hat.

Anmerkungen zur Datierung

  • In OCEp 0251 und OCEp 0289, beide von 1535, wird deutlich, dass Texte von Johannes Tzetzes damals in Deutschland kaum bekannt waren. Die Edition des Nikolaus Gerbel vom März 1546 wird die Voraussetzung für die Kenntnis des Inhalts gewesen sein; somit ist das wohl der Terminus post quem. Im Vorwort (GG 183) wird zwar der Name Tzetzes sprachlich untersucht, Camerarius' Deutung als Seth aber nicht erwähnt.