Camerarius an Unbekannt, 15XX f

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Camerarius an Unbekannt, 15XX f1574 JL

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Werksigle OCEp 1275
Zitation Camerarius an Unbekannt, 15XX f, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (10.07.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1275
Besitzende Institution
Signatur, Blatt/Seite
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 521-522
Zweitdruck in
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck
Sonstige Editionen
Wird erwähnt in
Fremdbrief? ja
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Unbekannt (Johannes)
Datum
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.
Unscharfes Datum Beginn
Unscharfes Datum Ende 1574
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Quid dubitas, in quam partem accepta sit recusatio sua?
Link zur Handschrift
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Paratext zu
Kurzbeschreibung
Anlass
Register
Handschrift unbekannt
Bearbeitungsstand unkorrigiert
Notizen [[Notizen::VG (Diskussion) 12:16, 10. Jul. 2024 (CEST) Der Brief folgt unmittelbar einem Brief an Johann Rivius. Aufgrund der Anordnung im Briefband kann das ein Hinweis auf die Identität des Empfängers sein.]]
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:MH; Benutzer:VG
Gegengelesen von
Datumsstempel 10.07.2024
Werksigle OCEp 1275
Zitation Camerarius an Unbekannt, 15XX f, bearbeitet von Manuel Huth und Vinzenz Gottlieb (10.07.2024), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_1275
Ausreifungsgrad Druck
Erstdruck in Camerarius, Epistolae familiares, 1595
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 521-522
Fremdbrief? ja
Absender Joachim Camerarius I.
Empfänger Unbekannt (Johannes)
Datum gesichert? nein
Bemerkungen zum Datum o.D.
Unscharfes Datum Ende 1574
Sprache Latein
Entstehungsort o.O.
Zielort o.O.
Gedicht? nein
Incipit Quid dubitas, in quam partem accepta sit recusatio sua?
Regest vorhanden? ja
Paratext ? nein
Datumsstempel 10.07.2024


Überschrieben mit "Amico cuidam". Im Brief wird der Adressat als Johannes (J.) bezeichnet.

Regest

Warum bezweifle J. die Annahme seiner (s. Anm.) Weigerung? Sollten denn nicht jene, zwar herausragende Männer, aber doch Menschen, das zugestehen, was Gott stets tue, der sich einer Notwendigkeit nicht widersetze? Denn gemäß einem alten Orakel (s. Anm.) gestatte Gott alles, was notwendig ist. Wenn es also nicht anders ginge, als dass J. verweigere, was man von ihm verlange, wer sollte ihm dann böse sein, außer jemand Unüberlegtes oder Unmenschliches. Das seien jene aber sicher nicht, vor denen J. sich fürchte. J. könnte aber auf einen stoßen, der im Gespräch schonungsloser als C. wäre und J.' Bedürfnisse nicht verzeihe – an C.' Gesinnung zweifle J. ja nicht. Dieser (andere) würde J. vielleicht die Notwendigkeit bestreiten, die dieser vorschütze. Nun sei C. aber gezwungen, J. in Abwesenheit zu verteidigen und sein Verhalten gutzuheißen, um die Freundschaft zu demonstrieren. Aufruf zum Gebet. J. diene sicher auch dort der Kirche, wenn auch mit weniger Beschwernis, wie manche meinten. C. habe mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen, deren größte die Unordnung sei. Aber die aktuellen Zeiten seien ja so beschaffen, dass jeder unabhängig vom Ort glaube, er hätte am meisten Arbeit und ihm allein gehe es schlecht, während es anderen gut gehe.

(Vinzenz Gottlieb)

Anmerkungen

  • "seiner Zurückweisung": sua ergibt hier keinen Sinn und ist vielleicht fehlerhaft für tua.
  • "gemäß einem alten Orakel": zitiert in Plut. De Pythiae oraculis 404A.