Camerarius an Baumgartner d.Ä., 12.07.1546
Briefe mit demselben Datum | ||||||||||||||||||||||
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Werksigle | OCEp 0623 |
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Zitation | Camerarius an Baumgartner d.Ä., 12.07.1546, bearbeitet von Manuel Huth (25.01.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0623 |
Besitzende Institution | |
Signatur, Blatt/Seite | |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 219-220 |
Zweitdruck in | |
Blatt/Seitenzahl im Zweitdruck | |
Sonstige Editionen | |
Wird erwähnt in | |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Hieronymus Baumgartner d.Ä. |
Datum | 1546/07/12 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Jahr (im Druck fälschlich: "4. Id. Quintil. 45"); s. Hinweise zur Datierung |
Unscharfes Datum Beginn | |
Unscharfes Datum Ende | |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | Nürnberg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Etsi dubitabam an hoc tempore domi esses, ac arbitrabar |
Link zur Handschrift | |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Paratext zu | |
Kurzbeschreibung | |
Anlass | |
Register | Reichstag 1546 (Regensburg) |
Handschrift | unbekannt |
Bearbeitungsstand | korrigiert |
Notizen | An US: Beim ersten Abschnitt und der Datierung bin ich mir unsicher, weil ich nicht weiß, welcher conventus gemeint ist, wenn Camerarius vom herkynischen Wald spricht
Weiß ich auch nicht, aber unanhängig davon hast Du 1546 ja durch die Haftzeit plausibel gemacht. VG, 25.1.23: Merkwürdig ist, dass C. überhaupt keine Andeutungen auf die Kriegsvorbereitungen macht. Bereits in OCEp 0628 (27.6.) hatte er das Thema ausführlich besprochen. 1544 fällt aber auch raus, weil B. da schon gefangen war (MBW 3614-3615 zeigt, dass C. davon schon gewusst haben muss). |
Wiedervorlage | ja |
Bearbeiter | Benutzer:MH |
Gegengelesen von | Benutzer:US; Benutzer:VG |
Datumsstempel | 25.01.2023 |
Werksigle | OCEp 0623 |
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Zitation | Camerarius an Baumgartner d.Ä., 12.07.1546, bearbeitet von Manuel Huth (25.01.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OCEp_0623 |
Ausreifungsgrad | Druck |
Erstdruck in | Camerarius, Epistolae familiares, 1583 |
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck | S. 219-220 |
Fremdbrief? | nein |
Absender | Joachim Camerarius I. |
Empfänger | Hieronymus Baumgartner d.Ä. |
Datum | 1546/07/12 |
Datum gesichert? | ja |
Bemerkungen zum Datum | ermitteltes Jahr (im Druck fälschlich: "4. Id. Quintil. 45"); s. Hinweise zur Datierung |
Sprache | Latein |
Entstehungsort | Leipzig |
Zielort | Nürnberg |
Gedicht? | nein |
Incipit | Etsi dubitabam an hoc tempore domi esses, ac arbitrabar |
Regest vorhanden? | ja |
Paratext ? | nein |
Register | Reichstag 1546 (Regensburg) |
Datumsstempel | 25.01.2023 |
Entstehungs- und Zielort mutmaßlich.
Hinweise zur Datierung
Hieronymus Baumgartner befand sich seit Mitte 1544 in einer 14-monatigen Haft. In einem Schreiben vom 20.8.1545 beglückwünscht ihn Camerarius zur Freilassung. Der vorliegende Brief muss also danach entstanden sein. Für die Datierung auf das Jahr 1546 spricht die Erwähnung von Baumgartners Verwandtem (s. Regest und Anmerkungen).
Regest
Auch wenn Camerarius daran zweifelte, ob Baumgartner zuhause (in Nürnberg) sei, und der Meinung war, er sei noch auf der berühmten "Versammlung im herkynischen Wald" (Regensburger Reichstag?), habe er dennoch diesen jungen Mann nicht ohne einen Brief an Baumgartner gehen lassen wollen. Es handle sich um einen Bürger Nürnbergs und (ehemaligen) Schüler ihrer Schule (des Nürnberger Egidiengymnasiums).
Camerarius habe den Sohn (unbekannt) von Baumgartners Verwandtem (unbekannt) einem Magister (unbekannt) anvertraut (s. Anm.), einem gelehrten Mann, den er sehr gut kenne - und zwar unter der Bedingung, dass der Sohn bei ihm wohne, ebenso wie andere Kinder. Camerarius habe den Jungen angewiesen, seinem Vater darüber zu schreiben. Zweifellos sei der Junge dort gut aufgehoben, auch wenn er daran zweifle, dass der Magister so streng sei, wie es dieses Zeitalter erfordere. Baumgartner solle nicht glauben, er beziehe sich nur auf die jungen Männer (Leipzigs). Von überall her kämen sehr viele freche und missratene Studenten. Würden sich doch nur die einzelnen Städte darum bemühen, diesem Übel beizukommen. Aber dies liege nicht in Camerarius' Hand. Er komme also wieder auf den Sohn von Baumgartners Verwandtem zu sprechen. Baumgartner und der Verwandte sollten dem Jungen schreiben und ihn dazu anhalten, die Tugenden und schönen Künste zu pflegen, und ihn davor warnen, vom rechten Weg abzukommen. Camerarius rate davon ab, ihm persönlich Geld auszuhändigen. Wenn Baumgartner und sein Verwandter es für ratsam hielten, könne Camerarius sich darum kümmern, dass der Sohn mit allem Nötigen ausgestattet werde. Camerarius werde (dann) mit dem Magister des Sohnes reden, damit der Junge keine Not leiden müsse. Camerarius wolle sich gern in dieser Studiensache Baumgartner und der Stadt (Nürnberg) gefällig zeigen, aber Baumgartner sehe ja selbst, was dies für Zeiten seien. Täglich habe Camerarius neue zusätzliche Verpflichtungen und täglich werde er auch träger, entweder weil er der nichtigen Arbeiten überdrüssig sei oder an ihrem Erfolg zweifle. Aber er vertraue auf Gott.
Lebewohl. (Georg) Römer habe Camerarius neulich ein astrologisches Büchlein geschenkt. Baumgartner möge ihm in Camerarius' Namen danken. Erneutes Lebewohl.
(Manuel Huth)
Anmerkungen
- "einem Magister (unbekannt) anvertraut": Es handelt sich wohl um einen Schüler im Kindesalter, vgl. auch Camerarius an Baumgartner d.Ä., 08.11.1543 und Camerarius an Baumgartner d.Ä., 11.04.1546.