Camerarius, Historia synodi Nicenae (Werk), 1552

Aus Joachim Camerarius (1500-1574)
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Opus Camerarii
Werksigle OC 0573
Zitation Historia synodi oecumenicae, coactae Nicaeae in Bithynia a Constantino (...) Ioachimo Camerario Pabeperg(ensi) autore prooemium ad (...) Vilhelmum familia Marchionem Brandepurgensem, Archiepiscopum Rigensem, bearbeitet von Jochen Schultheiß (15.05.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_0573
Name Joachim Camerarius I.
Status Verfasser
Sprache Latein
Werktitel Historia synodi oecumenicae, coactae Nicaeae in Bithynia a Constantino (...) Ioachimo Camerario Pabeperg(ensi) autore prooemium ad (...) Vilhelmum familia Marchionem Brandepurgensem, Archiepiscopum Rigensem
Kurzbeschreibung Geschichte des Konzils von Nicäa.
Erstnachweis 1552
Bemerkungen zum Erstnachweis Datum des Erstdruckes
Datum unscharfer Erstnachweis (Beginn)
Datum unscharfer Erstnachweis (Ende)
Schlagworte / Register Geschichtsschreibung; Kirchengeschichtsschreibung; Konzil von Trient; Erstes Konzil von Nicäa (325); Prooemium; Konzil von Trient, II. Trienter Periode (1551-1552); Glaubensbekenntnis
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Paratext? nein
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Überliefert in
Druck Camerarius, Historia synodi Nicenae (Druck), 1552; Nikephoros, Chronologia, 1561; Nikephoros, Chronologia, 1573
Erstdruck in Camerarius, Historia synodi Nicenae (Druck), 1552
Blatt/Seitenzahl im Erstdruck S. 3-156
Carmen
Gedicht? nein
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken
Wird erwähnt in
Folgende Handschriften und gedruckte Fremdwerke beeinflussten/bildeten die Grundlage für dieses Werk
Bearbeitungsstand
Überprüft am Original überprüft
Bearbeitungsstand korrigiert
Notizen [[Notizen::VG (Diskussion) 15:25, 15. Mai 2023 (CEST) Erwähnt in [1]: Brenz liest das Werk (Brief vom 27.4.1552)]]
Wiedervorlage ja
Bearbeiter Benutzer:JS
Gegengelesen von Benutzer:VG
Bearbeitungsdatum 15.05.2023
Opus Camerarii
Werksigle OC 0573
Zitation Historia synodi oecumenicae, coactae Nicaeae in Bithynia a Constantino (...) Ioachimo Camerario Pabeperg(ensi) autore prooemium ad (...) Vilhelmum familia Marchionem Brandepurgensem, Archiepiscopum Rigensem, bearbeitet von Jochen Schultheiß (15.05.2023), in: Opera Camerarii Online, http://wiki.camerarius.de/OC_0573
Name Joachim Camerarius I.




Sprache Latein
Werktitel Historia synodi oecumenicae, coactae Nicaeae in Bithynia a Constantino (...) Ioachimo Camerario Pabeperg(ensi) autore prooemium ad (...) Vilhelmum familia Marchionem Brandepurgensem, Archiepiscopum Rigensem
Kurzbeschreibung Geschichte des Konzils von Nicäa.
Erstnachweis 1552
Bemerkungen zum Erstnachweis Datum des Erstdruckes


Schlagworte / Register Geschichtsschreibung; Kirchengeschichtsschreibung; Konzil von Trient; Erstes Konzil von Nicäa (325); Prooemium; Konzil von Trient, II. Trienter Periode (1551-1552); Glaubensbekenntnis
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Paratext? nein
Überliefert in
Druck Camerarius, Historia synodi Nicenae (Druck), 1552; Nikephoros, Chronologia, 1561; Nikephoros, Chronologia, 1573
Carmen
Gedicht? nein
Erwähnungen des Werkes und Einfluss von Fremdwerken
Wird erwähnt in
Bearbeitungsdatum 15.05.2023


Widmung und Entstehungskontext

Adressat des Proömiums ist Wilhelm von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach. Er ist der letzte Erzbischof von Riga und als Katholik ein geeigneter Adressat für eine Schrift, in der es Camerarius um Glaubenspositionen geht, die der gesamten Christenheit gemein sein sollten.
Das Werk wurde wohl in den letzten Tagen des Jahres 1551 verfasst (siehe Datierung des Druckes). In einem Brief an Christoph von Karlowitz vom 10. Januar 1552 urteilt Camerarius über das "in diesen Tagen entstandene Geschichtswerklein", dass es eher eine Fleißarbeit als ein Geniestreich sei (tradidi ... libellum historiae his diebus compositae a me magis studiose quam praeclare; vgl. zu dem Brief Woitkowitz 2003, S. 233-237).

Aufbau und Inhalt

Das Proömium geht auf S. 24 direkt und ohne einleitende Überschrift in das historiographische Werk über.

Zum Proömium:
Das gegenwärtige ökumenische Konzil - Camerarius meint hier das Konzil von Trient - habe ihn dazu veranlasst, sich an dem Beispiel eines vergleichbaren früheren Ereignisses zu orientieren, um einen möglichen Ausgang prognostizieren zu können (3). Nach einigen Überlegungen seien ihm jedoch Zweifel an der Vergleichbarkeit der beiden Ereignisse aufgekommen (4). Der Ausgang des aktuellen Geschehens sei vielmehr Gott zu überlassen. Stattdessen wolle er zurückblicken und betrachten, was zu der damaligen Zeit als gelungene Tat erschien. Damals seien die Kirchen (ecclesiae) von Uneinigkeit zerrüttet worden, was auch den Staat (respublica) in Unordnung geraten ließ. Seitdem die Christen Zusammenkünfte abgehalten hätten, hätten die Meinungsverschiedenheiten und wechselseitigen Verunglimpfungen der Kirchenvorstände die staatliche Öffentlichkeit nie unberührt gelassen. Dieses historische Phänomen hätte an dem Punkt eingesetzt, als sich die römischen Kaiser dem christlichen Glauben zuwandten (4-5). Das Problem habe sich mit dem weltlichen Machtgewinn der Kirche (ecclesiasticus principatus dignitate et potentia ac opibus dominationis civilis) verschärft. In diesem Kontext klagt Camerarius in der jüngeren Vergangenheit das (Abendländische) Schisma der Päpste an, das von Kaiser Sigismund wieder aufgehoben werden konnte (5-6).
Als historisches Beispiel für die Sorge um die in einem krisenhaften Zustand befindliche Kirche sei Camerarius sofort die Zeit des Konzils von Nicäa und die Bemühungen Kaiser Konstantins in den Sinn gekommen. Uneinigkeit hätte es insbesondere um das Dogma gegeben (7). Deshalb habe es Camerarius für richtig befunden, die Erinnerungen an die damaligen Ereignisse zu sammeln (memoriam recolligere) und eine Beschreibung zu erstellen (descriptionem elaborare), um die Leser auch in der gegenwärtigen misslichen Lage zu einer größeren Sorge um die Kirche bewegen zu können (ad maiorem curam converterentur). Die Frömmigkeit der Antike habe ihn beeindruckt, die Abwendung von der Religion (profanitas) der Gegenwart hingegen abgestoßen. In allgemeiner gehaltenen Gedanken beklagt Camerarius die moralische Depravation seiner Zeit (8-13) und hebt insbesondere den desolaten Zustand der Religion (religio) heraus (13). Camerarius schließt den Wunsch an, dass diejenigen, die die Kirche in einem guten Zustand vorfinden wollen, auf die richtigen "Architekten" setzen sollen, die mit den Säulen der wahren Besserung die alten Irrtümer ersetzen. Hierauf folgen weitere allgemeine Reflexionen über die Handlungsmöglichkeiten eines Christen in Anbetracht seiner Sündhaftigkeit (15-18).
Camerarius lenkt sodann den Gedankengang wieder auf den Inhalt des eingeleiteten Werkes (18-19), indem er darauf hinweist, dass es zur Behebung von Meinungsverschiedenheiten zweier Voraussetzungen bedarf: der Urteilskraft (iudicium) und der Überlegung (cogitatio). Es folgen Reflexionen über diese beiden Geisteskräfte. Unter ihrem Einsatz würde Gewalt unnötig, da die Wahrheit nicht unterdrückt werden könne (19). Camerarius wendet sich daraufhin gegen nicht näher bestimmte Gruppen (collegia vel sodalicia), die der Bildung und der Religion abträglich seien (20). Zugleich aber beklagten einige ihrer Anhänger gerade den schlechten Zustand der Religion. In Zeiten des Zwistes bedürfe es jedoch der Besinnung auf Bekanntes, Sicheres und Unzweideutiges (22). Diese Forderung findet Camerarius im Apostolischen Glaubensbekenntnis verwirklicht, das allen bekannt und unumstritten sei. Aus diesem Gedanken leitet Camerarius zu der Widmung an Wilhelm von Brandenburg-Ansbach-Kulmbach über, den Camerarius als einen um die Belange der Kirche besorgten Kirchenvorstand beschreibt (24). Camerarius hoffe, dass die Lektüre des kurzen Geschichtswerkes (historiola) bei ihm Früchte trage.

Zum Geschichtswerk:
Camerarius klassifiziert die Darstellung des Geschichtswerks als eine narratio (24).